Schlagloch beschädigt Auto? So beantragst du eine Erstattung

Ein Schlagloch beschädigt Auto – und wer zahlt den Schaden? Mit diesen Tipps bekommst du dein Geld zurück, wenn die Straße zur Falle wurde.

Wer haftet eigentlich bei einem Schlagloch?

Wenn dein Auto nach einer harmlosen Landstraßenfahrt plötzlich komisch klingt, das Lenkrad vibriert oder sogar der Reifen platzt, ist oft ein Schlagloch schuld. Und nein, das musst du nicht immer einfach so hinnehmen. Ob Kommune, Land oder Bund – irgendjemand ist für die Instandhaltung der Straße verantwortlich. Und wenn derjenige seine Pflicht verletzt hat, kannst du eine Erstattung beantragen.

Wie beweise ich, dass das Schlagloch den Schaden verursacht hat?

Beweise sammeln ist das A und O. Ohne klare Beweise bleibt der Schaden oft an dir hängen. Fotografiere das Schlagloch – am besten mit Maßband oder Vergleichsgegenstand daneben. Mach ein Bild vom beschädigten Fahrzeugteil. Wenn möglich, notiere dir Zeugen, die die Situation gesehen haben. Und: Eine sofortige Meldung bei Polizei oder Ordnungsamt kann ebenfalls helfen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer in NRW fuhr in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch auf einer Landstraße und beschädigte sich dabei seine Felge. Er fotografierte alles, meldete den Schaden noch am selben Abend und bekam tatsächlich eine Teilerstattung vom Landesbetrieb Straßenbau. Kein Einzelfall – aber nur mit lückenloser Dokumentation möglich.

Wo muss ich den Antrag auf Erstattung stellen?

Klingt erstmal kompliziert, ist aber meist ziemlich klar geregelt. Je nachdem, wo dir das Missgeschick passiert ist, ist eine andere Stelle zuständig:

  • Innerorts: Stadt oder Gemeinde (z. B. Bauhof oder Straßenverkehrsbehörde)
  • Außerorts: Kreis, Land oder Autobahndirektion
  • Auf Autobahnen: Die Autobahn GmbH des Bundes

Am besten suchst du online nach dem zuständigen Straßenbaulastträger und schickst deinen Antrag schriftlich oder per E-Mail. Und ja – ein formloser Antrag reicht in den meisten Fällen aus, solange alle Nachweise dabei sind.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Hier eine kleine Checkliste:

  • Fotos vom Schlagloch und vom Schaden
  • Datum, Uhrzeit, Ort des Vorfalls (am besten mit Koordinaten)
  • Angaben zu Witterung und Sichtverhältnissen
  • Polizei- oder Zeugenprotokoll, wenn vorhanden
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung der Werkstatt
  • Fahrzeugschein und ggf. Führerschein

Wenn du alles zusammen hast, ab damit an die zuständige Stelle. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht’s – manchmal sogar ganz ohne Rückfragen.

Wie hoch sind die Chancen auf Erstattung?

Kurz gesagt: Es kommt drauf an. War das Schlagloch schon länger bekannt? Wurde es nicht abgesichert? Hätte man den Schaden vermeiden können? Wenn du nachweisen kannst, dass der Träger seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, stehen die Chancen nicht schlecht.

Allerdings: In der Praxis lehnen viele Behörden die Erstattung ab. Begründung: „Unabwendbares Ereignis“ oder „nicht vorhersehbar“. Daher lohnt es sich, freundlich nachzuhaken oder im Zweifel sogar einen Anwalt einzuschalten – insbesondere bei höheren Schäden.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Lass dich nicht gleich entmutigen. Du kannst Widerspruch einlegen. Dafür brauchst du keine besondere Form – nur eine gute Begründung. Wichtig ist, dass du innerhalb der Frist reagierst (meist ein Monat). Wenn du rechtsschutzversichert bist, kannst du sogar über eine Klage nachdenken. Viele Urteile geben Betroffenen recht – besonders wenn das Schlagloch nachweislich schon länger ein Problem war.

Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?

Ja! Und zwar nicht nur die Frist für den Widerspruch. Auch die Schadenmeldung solltest du möglichst zeitnah machen – am besten noch am selben Tag. Denn je länger du wartest, desto eher zweifelt man an deinem Fall.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Das hängt vom Schaden ab. Bei kleinen Kratzern oder leichten Dellen kann man es sich vielleicht sparen. Aber bei kaputten Reifen, Felgen oder Fahrwerk summieren sich die Kosten schnell. Und wenn du dir den Ärger schon eingefangen hast, solltest du zumindest die Chance auf Entschädigung nicht ungenutzt lassen.

Kann ich den Schaden auch über meine Versicherung abrechnen?

Wenn es schnell gehen soll, ja – aber Achtung: Bei der Teilkasko ist ein Schlagloch-Schaden nicht abgedeckt. Nur die Vollkasko springt hier eventuell ein, meist aber mit Selbstbeteiligung und eventueller Rückstufung. Prüfe vorher, ob sich das wirklich lohnt.

Wie beuge ich Schlagloch-Schäden in Zukunft vor?

Ganz ehrlich: Nicht immer möglich. Aber: Fahre besonders nach Frostperioden, im Frühjahr und bei Nässe vorausschauend. Halte Abstand zum Vordermann, damit du Löcher frühzeitig erkennst. Und: Bei Nachtfahrten lieber einen Gang runter – gerade auf weniger befahrenen Strecken.


Häufige Fragen zur Schlagloch-Erstattung

Was kostet eine Reparatur bei Schlagloch-Schäden?

Das hängt vom Schaden ab. Ein neuer Reifen kostet zwischen 80 und 150 €, eine neue Felge kann je nach Modell 200 € und mehr kosten. Fahrwerksschäden sind deutlich teurer.

Muss ich den Schaden direkt der Polizei melden?

Nein, aber es kann hilfreich sein – besonders wenn der Schaden später nachgewiesen werden muss. Eine formlose Meldung reicht meist aus.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung bekomme?

Zwischen 2 und 8 Wochen – je nach Behörde und Umfang des Schadens. Bei vollständigen Unterlagen geht es oft schneller.

Kann ich auch rückwirkend eine Erstattung beantragen?

Theoretisch ja – aber je länger du wartest, desto schwieriger wird es, den Hergang glaubhaft zu machen. Ideal ist eine Meldung am selben Tag.

Was tun, wenn es kein sichtbares Schlagloch mehr gibt?

Dann brauchst du gute Beweise – z. B. Fotos vom Schaden, Zeugen oder eine Aussage der Polizei. Ohne klare Spuren wird es allerdings sehr schwer.

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