Jeder kennt es: Du stehst am Bahnsteig, der Zug sollte eigentlich schon da sein, aber stattdessen siehst du nur eine Anzeige mit den magischen Worten „Verspätung“ oder schlimmer noch: „Fällt aus“. Da bleibt man oft ratlos zurück. Aber keine Sorge – wenn die Bahn nicht pünktlich ist, gibt es klare Regeln für Entschädigungen. Hier erfährst du, was du wann zurückbekommst und wie du das am besten beantragst.
Ab wann gibt es eine Erstattung?
Die Deutsche Bahn hat feste Regeln, ab wann du Geld zurückfordern kannst:
- Ab 60 Minuten Verspätung bekommst du 25 % des Fahrpreises zurück.
- Ab 120 Minuten Verspätung gibt es 50 % Erstattung.
- Bei Zugausfall oder wenn du dein Ziel gar nicht mehr erreichen kannst, kannst du den vollen Ticketpreis zurückverlangen.
- Nachtzüge oder ausgefallene Verbindungen? Die Bahn erstattet zusätzliche Kosten für alternative Verkehrsmittel oder Hotelübernachtungen, wenn keine angemessene Weiterfahrt mehr möglich ist.
Das gilt übrigens nicht nur für Fernverkehrs-Tickets, sondern auch für viele Nahverkehrsangebote. Also auch wenn deine Regionalbahn mal wieder nicht auftaucht, lohnt sich ein Blick in die Erstattungsregeln.
Wie beantragst du die Erstattung?
Hier wird es ein wenig bürokratisch, aber keine Angst – es ist einfacher, als es klingt. Es gibt drei Wege:
- Online über das DB-Kundenportal: Falls du dein Ticket über die Bahn-App oder die Webseite gekauft hast, kannst du die Erstattung direkt dort beantragen.
- Formular per Post einsenden: Im Reisezentrum bekommst du ein „Fahrgastrechte-Formular“, das du ausfüllen und mit einer Kopie deines Tickets einschicken kannst.
- Direkt im Reisezentrum: Manche Erstattungen lassen sich auch direkt am Bahnhof erledigen. Frage einfach nach dem Fahrgastrechte-Formular.
Wichtig: Bewahre dein Ticket immer auf und lass dir die Verspätung vom Zugpersonal bestätigen, falls möglich. Das kann den Prozess beschleunigen.
Welche Kosten werden sonst noch erstattet?
Nicht nur der Ticketpreis kann erstattet werden. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf mehr:
- Taxi-Kosten: Falls dein letzter Zug ausfällt und du nach 24 Uhr nicht mehr nach Hause kommst, kannst du bis zu 120 Euro für ein Taxi zurückfordern.
- Hotelkosten: Falls gar keine Weiterreise möglich ist, übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel.
- Ersatzverkehr: Wenn dich ein anderer Verkehrsanbieter (Bus, FlixTrain etc.) ans Ziel bringt, kannst du unter Umständen auch dafür eine Erstattung beantragen.
Wann hast du keinen Anspruch?
Leider gibt es auch Situationen, in denen die Bahn keine Erstattung zahlt. Zum Beispiel bei:
- Höherer Gewalt wie Unwettern, Streiks (außer DB-Streiks selbst!) oder anderen außergewöhnlichen Umständen.
- Super-Sparpreis-Tickets: Hier gibt es keine Erstattung, es sei denn, die Bahn ist schuld.
- Tickets anderer Anbieter: Private Bahnanbieter haben oft eigene Regeln – also lieber genau nachlesen!
Fazit: Beantragen lohnt sich!
Selbst wenn es nur ein paar Euro sind – eine Erstattung für verspätete Züge zu beantragen, kostet dich nur wenige Minuten. Gerade bei längeren Fahrten kann das schnell ein paar Euro einsparen. Also nächstes Mal, wenn dein Zug sich mal wieder Zeit lässt, denk dran: Ein bisschen von deinem Ticketpreis kannst du dir zurückholen. Übrigens: Die Bahn ist oft kulanter, als viele denken. Probieren lohnt sich! 😉