Flug wurde annulliert, aber Airline zahlt nicht? Diese EU-Rechte sollte man kennen

Ein annullierter Flug kann den ganzen Reiseplan durcheinanderbringen. Doch was noch ärgerlicher ist: Die Airline weigert sich zu zahlen. Kein Geld für die Übernachtung, keine Entschädigung – stattdessen nur Ausreden. Dabei sind die Fluggastrechte in der EU eigentlich ziemlich klar geregelt. Wer sich auskennt, kann bares Geld sparen und muss sich nicht mit leeren Versprechungen zufriedengeben. Also, worauf kannst du dich berufen, wenn die Airline mauert?

Wann steht dir eine Entschädigung zu?

Flug gestrichen – und jetzt? Die EU-Verordnung 261/2004 legt genau fest, wann Airlines zahlen müssen. Grundsätzlich gilt: Wenn dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und du keinen adäquaten Ersatzflug erhalten hast, stehen die Chancen gut, dass du eine Entschädigung bekommst. Je nach Flugstrecke beträgt diese zwischen 250 und 600 Euro.

Aber es gibt natürlich Ausnahmen. Höhere Gewalt – also zum Beispiel extremes Wetter, Streiks der Flugsicherung oder politische Unruhen – entbinden die Airline von der Zahlungspflicht. Aber Achtung: Technische Probleme oder wirtschaftliche Schwierigkeiten zählen nicht als höhere Gewalt. Viele Airlines versuchen, sich auf solche Ausreden zu berufen, doch das ist oft nicht rechtens.

Welche Rechte hast du noch?

Neben der reinen Entschädigung gibt es noch weitere Ansprüche, die viele nicht kennen. Wenn du am Flughafen festhängst, hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das bedeutet, dass die Airline für Essen, Getränke und notfalls auch eine Übernachtung im Hotel sorgen muss – und zwar kostenlos. Falls du diese Leistungen nicht angeboten bekommst, solltest du dir Belege für eigene Ausgaben aufheben. Diese kannst du im Nachhinein von der Airline zurückfordern.

Außerdem ist die Airline verpflichtet, dir eine alternative Beförderung anzubieten. Entweder bekommst du einen Ersatzflug oder du kannst dir, wenn die Airline keine vernünftige Alternative bietet, selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten zurückverlangen.

Übrigens: Falls du mit einem Billigflieger unterwegs warst, gelten die gleichen Rechte. Es gibt keinen Unterschied zwischen klassischen Airlines und Low-Cost-Carriern.

So wehrst du dich gegen eine zahlungsunwillige Airline

Wenn die Airline nicht zahlt, solltest du hartnäckig bleiben. Am besten gehst du so vor:

  1. Fordere die Entschädigung schriftlich ein – entweder über das offizielle Kontaktformular der Airline oder per E-Mail.
  2. Setze eine Frist von 14 Tagen und drohe rechtliche Schritte an.
  3. Nutze Schlichtungsstellen wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Deutschland. Diese hilft kostenlos bei Streitigkeiten mit Airlines.
  4. Beauftrage einen Fluggastrechte-Dienstleister, wenn du dir den Stress sparen willst. Diese Anbieter übernehmen die Durchsetzung deiner Ansprüche, behalten aber eine Provision.

Sollte sich die Airline weiterhin querstellen, bleibt noch der Gang zum Amtsgericht. In vielen Fällen lenken die Airlines spätestens dann ein.

Typische Ausreden der Airlines – und wie du sie entkräftest

Airlines sind Meister darin, Entschädigungen zu verweigern. Hier ein paar der häufigsten Ausreden – und warum sie oft nicht gelten:

  • „Ihr Flug wurde wegen technischen Problemen gestrichen.“
    → Technische Probleme gehören zum normalen Betrieb und gelten nicht als höhere Gewalt.
  • „Wir haben Ihnen doch einen Ersatzflug angeboten.“
    → Ein Ersatzflug zählt nur, wenn er zeitlich passt. Ein Flug zwei Tage später ist keine gleichwertige Alternative.
  • „Der Flug wurde wegen eines Streiks gestrichen.“
    → Ein Streik der eigenen Mitarbeiter ist keine höhere Gewalt – die Airline muss zahlen.
  • „Extreme Wetterbedingungen haben den Flug verhindert.“
    → Hier kommt es darauf an. Wenn andere Flüge trotzdem starten, lohnt sich eine genauere Prüfung.

Viele Passagiere geben bei der ersten Absage der Airline auf – aber genau darauf spekulieren die Unternehmen. Je besser du deine Rechte kennst, desto schwieriger wird es für die Airline, dich abzuwimmeln.

So bekommst du dein Geld schnell zurück

Wenn du keine Lust auf lange Diskussionen hast, gibt es ein paar Möglichkeiten, deine Ansprüche schneller durchzusetzen. Portale wie Flightright, EUclaim oder Fairplane übernehmen den Papierkram für dich. Sie behalten eine Provision von etwa 20–30 %, aber du musst dich um nichts kümmern.

Falls du den vollen Betrag selbst erstreiten willst, kannst du dich auch an einen Rechtsdienstleister oder einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt wenden. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an – und falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, entstehen dir oft gar keine Kosten.

Und wenn gar nichts hilft? Dann kannst du deinen Anspruch per Mahnbescheid direkt durchsetzen. Überraschenderweise zahlen viele Airlines spätestens dann.

Fazit: Dranbleiben lohnt sich

Wenn dein Flug annulliert wurde und die Airline nicht zahlen will, solltest du dich nicht abspeisen lassen. Die EU-Verordnung gibt dir klare Rechte – du musst sie nur durchsetzen. Wer sich informiert und hartnäckig bleibt, bekommt in den meisten Fällen sein Geld zurück. Also, beim nächsten annullierten Flug: Ruhe bewahren, Rechte prüfen und Forderung stellen. Und wenn die Airline nicht will? Dann eben mit Nachdruck. 😉

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