Du kommst nach Hause, willst in deine Einfahrt fahren – und da steht wieder das Auto deines Nachbarn. Schon wieder! Vielleicht war es ja ein Versehen? Oder ist das jetzt Absicht? Wie auch immer, eins steht fest: Das ist nicht nur nervig, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Doch was genau sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu? Welche Rechte hast du? Und wie kannst du das Problem lösen, ohne gleich den großen Nachbarschaftskrieg auszulösen?
Darf der Nachbar vor deiner Einfahrt parken?
Die kurze Antwort: Nein, das darf er nicht. Laut § 12 Abs. 3 der StVO ist das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten“ unzulässig. Allerdings gibt es eine kleine, aber entscheidende Einschränkung: Falls es sich um eine eigene Einfahrt handelt und du dort parkst, ist das völlig in Ordnung. Dein Nachbar darf das allerdings nicht – es sei denn, du hast ihm ausdrücklich die Erlaubnis gegeben.
Und hier kommt die Praxis ins Spiel: Ein Fahrzeug gilt bereits als „geparkt“, wenn es länger als drei Minuten steht oder der Fahrer es verlässt. Heißt konkret: Selbst kurzes Stehenbleiben kann problematisch sein, wenn du gerade aus deiner Einfahrt willst und nicht rauskommst.
Wann wird es richtig ärgerlich?
Es gibt zwei besonders kritische Fälle:
- Die Einfahrt ist blockiert: Dein Nachbar stellt sein Auto so hin, dass du nicht mehr rauskommst – das geht gar nicht. Das kann sogar als Nötigung gelten, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
- Dauerparken vor der Einfahrt: Falls dein Nachbar regelmäßig dort steht und dich behindert, kann das ein ernsthaftes Problem werden. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann dann einschreiten.
Welche Strafen drohen beim Parken vor einer Einfahrt?
Hier wird’s spannend, denn die StVO sieht für Falschparker durchaus spürbare Strafen vor. Die Bußgelder richten sich nach dem verursachten Ärger:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Unzulässig vor einer Einfahrt geparkt | 10 € |
… und dabei jemand behindert | 15 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 25 € |
… mit Behinderung und Rettungsfahrzeuge behindert | 100 € + 1 Punkt |
Übrigens: Falls das Fahrzeug deinen Weg versperrt, kann es sogar abgeschleppt werden – auf Kosten des Falschparkers.
Was tun, wenn der Nachbar ständig dort parkt?
Jetzt wird’s praktisch. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Problem anzugehen:
- Freundlich ansprechen: Klingt banal, ist aber oft die beste Lösung. Vielleicht ist es ihm gar nicht bewusst, dass es dich stört.
- Hinweisschild aufstellen: Ein kleines Schild mit „Einfahrt freihalten“ kann schon Wunder wirken.
- Ordnungsamt oder Polizei rufen: Wenn’s gar nicht anders geht, bleibt der offizielle Weg. Besonders, wenn du mehrfach behindert wirst.
- Abschleppen lassen: Das ist der letzte Ausweg. Falls dein Auto blockiert wird und du nicht wegkommst, kannst du die Polizei rufen, die das Abschleppen veranlasst.
Kann ich selbst ein Halteverbot vor meiner Einfahrt beantragen?
Nein, nicht einfach so. Nur weil es deine Einfahrt ist, darfst du dort keine offiziellen Schilder aufstellen. Falls du jedoch regelmäßig blockiert wirst, kannst du dich ans Ordnungsamt wenden. In manchen Fällen werden offizielle Halteverbotszonen eingerichtet – aber das ist eher die Ausnahme.
Fazit: Rechtlich klar, in der Praxis nicht immer einfach
Rein rechtlich ist es eindeutig: Dein Nachbar darf nicht vor deiner Einfahrt parken. Punkt. Die StVO gibt dir klare Rechte, und Verstöße können mit Bußgeldern oder sogar Abschleppen geahndet werden. Aber in der Praxis ist es manchmal besser, erst das Gespräch zu suchen, bevor du direkt die Polizei rufst. Denn ein schlechter Nachbarschaftsstreit kann langfristig nerviger sein als ein falsch geparktes Auto. Und falls gar nichts hilft – na ja, du weißt ja jetzt, was zu tun ist 😉