Stell dir vor, du wachst morgens auf, fühlst dich wie von der LKW-Flotte überfahren, und weißt: Heute geht gar nichts. Du meldest dich krank – aber erst am Nachmittag. Klingt erstmal nicht so dramatisch? In der Realität kann eine verspätete Krankmeldung tatsächlich größere Wellen schlagen, als viele denken. Arbeitgeber sind da oft weniger entspannt, als man es sich wünscht. Aber was genau kann passieren, wenn die Krankmeldung zu spät kommt? Und wie schützt man sich vor unangenehmen Folgen?
Was heißt eigentlich „zu spät“?
Die meisten denken: Solange man anruft, bevor man wieder zur Arbeit erscheint, ist alles in Butter. Doch das stimmt nur bedingt. Laut Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist – also ohne schuldhaftes Zögern. Das heißt: Am besten meldest du dich noch vor Arbeitsbeginn telefonisch oder per Mail.
Klingt streng? Ist es auch ein bisschen. Denn was „unverzüglich“ heißt, wird unterschiedlich ausgelegt. Bei einem Bürojob mit geregelten Arbeitszeiten ist es oft klarer als bei Schichtarbeit oder Außendienst. Aber: Wer erst am Nachmittag Bescheid gibt, obwohl er schon morgens nicht arbeitsfähig war, ist schnell im Bereich einer Pflichtverletzung – und das kann Konsequenzen haben.
Krankmeldung zu spät – welche Folgen kann das haben?
Wenn du deine Krankmeldung zu spät einreichst oder erst verspätet Bescheid gibst, kann dein Arbeitgeber mit den Schultern zucken – oder mit rechtlichen Mitteln reagieren. Es kommt eben darauf an. Hier ein Überblick über mögliche Konsequenzen:
- Verlust der Lohnfortzahlung: Ja, das kann passieren. Wenn du dich nicht rechtzeitig krankmeldest, riskierst du, für die Fehltage kein Geld zu bekommen.
- Abmahnung: Besonders wenn’s öfter vorkommt oder dein Chef eher zur pingeligen Sorte gehört, liegt eine Abmahnung schnell auf dem Tisch.
- Kündigung: Klingt heftig, ist aber möglich – vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass du deine Meldepflicht absichtlich verletzt hast oder eine Wiederholungstat vorliegt.
Natürlich ist das alles keine Einbahnstraße. Arbeitgeber müssen sich ebenfalls an gewisse Spielregeln halten. Doch viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie streng manche Chefs oder Personalabteilungen das Thema sehen.
Wann wird ein Attest fällig?
Ein ärztliches Attest musst du in der Regel spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen. Dein Arbeitgeber darf aber auch verlangen, dass du es sofort bringst – also schon ab dem ersten Tag. Steht sogar oft im Arbeitsvertrag oder in internen Richtlinien. Und wenn du das zu spät einreichst? Dann kann das – richtig geraten – wieder zu Ärger führen.
Ein Beispiel aus einem Forum: Eine Angestellte meldete sich krank, ging aber erst zwei Tage später zum Arzt. Der stellte zwar rückwirkend ein Attest aus, aber der Arbeitgeber akzeptierte es nicht. Ergebnis: Keine Lohnfortzahlung für zwei Tage. Tja.
Was kannst du tun, wenn du die Krankmeldung verpennt hast?
Du hast verschlafen, warst komplett matschig im Kopf oder dein Handy war leer – und zack, zu spät gemeldet? Passiert. Wichtig ist jetzt, schnell zu reagieren. Denn besser spät als nie gilt auch hier. Eine ehrliche Erklärung, direktes Nachreichen der AU-Bescheinigung und ein offenes Gespräch mit der Personalabteilung können helfen, Schlimmeres zu vermeiden.
Tipp aus der Praxis: Notier dir in deinem Kalender oder auf dem Smartphone eine kleine Erinnerung „Arbeitgeber bei Krankheit sofort informieren“. Klingt banal, wirkt aber Wunder – vor allem an diesen Tagen, an denen man eh neben sich steht.
Krankmeldung zu spät – was sagt das Arbeitsrecht?
Rein rechtlich hast du zwei Pflichten: die Meldepflicht (also deinem Chef sagen, dass du krank bist) und die Nachweispflicht (ein ärztliches Attest bringen). Beide sollten sofort bzw. rechtzeitig erfüllt werden. Wenn du das nicht tust, kann es als Pflichtverletzung gelten.
Und jetzt kommt der Knackpunkt: Selbst wenn du wirklich krank warst, heißt das nicht automatisch, dass du für den Zeitraum auch bezahlt wirst. Das Arbeitsrecht kennt hier keine Gnade, wenn du deine Pflichten nicht erfüllst.
Was gilt bei WhatsApp, Mail oder Sprachnachricht?
Viele schreiben einfach eine kurze WhatsApp an den Chef oder schicken eine Mail ins Büro. Reicht das? Im Prinzip ja – wenn dein Chef diese Kommunikationswege akzeptiert. Rechtlich zählt: Hauptsache, du erreichst ihn nachweisbar und rechtzeitig. Ein kurzes „Bin heute krank, gehe zum Arzt“ per Sprachnachricht ist besser als gar nichts. Aber sicherer ist meist ein kurzer Anruf – schon allein, weil du so Rückfragen direkt klären kannst.
Wann ist die Krankmeldung zu spät? Ein paar Beispiele
Zeitpunkt der Krankmeldung | Bewertung | Mögliche Folgen |
---|---|---|
Vor Arbeitsbeginn, telefonisch | Optimal | Keine |
Nach Arbeitsbeginn, per WhatsApp | Noch okay, wenn schnell genug | In der Regel unproblematisch |
Erst am nächsten Tag | Problematisch | Abmahnung oder Lohnkürzung möglich |
Kein Kontakt, nur Attest später | Kritisch | Pflichtverletzung, evtl. Konsequenzen |
Fazit: Besser früher als später
Die kurze Antwort: Ja, eine zu späte Krankmeldung kann Ärger machen. Die lange Antwort? Sie kann zu echten Problemen führen – vom Geldverlust bis zur Kündigung. Deshalb gilt: Auch wenn du krank bist und gerade lieber Netflix als Telefonieren willst – nimm dir 2 Minuten Zeit, gib Bescheid, und ruh dich dann aus. So hast du deinen Kopf frei und musst dich nicht noch zusätzlich mit Bürokratie rumschlagen. 😷📱
Und denk dran: Dein Chef muss nicht dein bester Freund sein. Aber wenn du fair spielst und deine Pflichten kennst, ersparst du dir viel unnötigen Stress. Krank sein ist schließlich schon anstrengend genug – da muss man sich nicht auch noch selbst ins Aus schießen, nur weil die Krankmeldung zu spät kam, oder?