Ein Umzug steht an, und du fragst dich: Muss ich wirklich noch mal streichen? Oder versucht der Vermieter, dich mit einer veralteten Klausel in die Pflicht zu nehmen? Die Antwort ist gar nicht so einfach, denn es kommt – Überraschung! – darauf an. Aber keine Sorge, ich erkläre dir, wann du tatsächlich renovieren musst und wann du dich entspannt zurücklehnen kannst.
Was sind Schönheitsreparaturen überhaupt?
Schönheitsreparaturen sind laut Gesetz keine echten Reparaturen, sondern Maßnahmen zur „Verschönerung“ der Wohnung. Dazu gehören:
- Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken
- Lackieren von Heizkörpern, Türen und Fensterrahmen (innen)
- Beseitigung von normalen Abnutzungsspuren
Nicht dazu gehören:
- Bodenbeläge erneuern
- Schäden an sanitären Anlagen beheben
- Fassaden oder Fenster von außen streichen
Heißt also: Kaputte Fliesen oder defekte Heizkörper sind Sache des Vermieters. Aber Wände nach fünf Jahren neu streichen? Das kann unter Umständen auf dich zurückfallen – oder auch nicht.
Ist die Klausel in deinem Mietvertrag überhaupt gültig?
Jetzt wird’s spannend! Viele Mietverträge enthalten eine Schönheitsreparatur-Klausel, doch nicht alle sind rechtlich gültig. Hier ein paar Klassiker, die laut BGH (Bundesgerichtshof) unwirksam sind:
- Starre Fristenregelung: „Der Mieter muss alle 3 Jahre streichen.“ → Nein, denn die Wohnung könnte ja noch tipptopp aussehen.
- Endrenovierungsklausel: „Der Mieter muss beim Auszug renovieren.“ → Nope, pauschale Regelungen sind unzulässig.
- Vermieter drückt Kosten ab: „Der Mieter übernimmt alle Renovierungskosten.“ → Falsch, wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast.
Muss ich nun streichen oder nicht?
Hier ein paar typische Szenarien:
Situation | Musst du renovieren? |
---|---|
Deine Wände haben normale Gebrauchsspuren | Nein |
Die Wohnung war bei Einzug unrenoviert | Nein |
Du hast eine wirksame Klausel im Mietvertrag | Ja, wenn nötig |
Du hast die Wände bunt gestrichen | Ja, in neutralen Farben |
Dein Vermieter droht mit der Kaution | Nur, wenn die Klausel gültig ist |
Praktische Tipps für den Auszug
Falls du doch renovieren musst, mach es clever:
- Verhandle mit dem Nachmieter – Vielleicht übernimmt er die Wohnung so, wie sie ist.
- Kalkuliere die Kosten – Manchmal ist es günstiger, eine Firma zu beauftragen, statt selbst Pinsel zu schwingen.
- Dokumentiere den Zustand – Fotos vom Ein- und Auszug schützen vor Streitigkeiten.
- Nicht übertreiben – Du bist nicht für Luxus-Renovierungen zuständig!
Fazit: Lass dich nicht abzocken!
Viele Mietverträge enthalten eine Schönheitsreparatur-Klausel, aber nicht alle sind wirksam. Prüfe genau, ob du wirklich renovieren musst oder ob dein Vermieter nur pokert. Und wenn du unsicher bist, frag einen Experten – das kann sich lohnen! 😊