Zahnarztrechnung zu hoch? Diese Posten anfechten

Du sitzt mit offenem Mund beim Zahnarzt – und zwar nicht mehr auf dem Stuhl, sondern beim Blick auf die Rechnung. 300 Euro für eine professionelle Zahnreinigung? 40 Euro für eine „Beratungsleistung“, obwohl das Gespräch gerade mal drei Minuten dauerte? So mancher Rechnungsbetrag sorgt für mehr Zahnschmerzen als das eigentliche Bohrgeräusch. Doch bevor du alles zähneknirschend bezahlst: Es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Denn eine „Zahnarztrechnung zu hoch“ ist kein Einzelfall – und du bist nicht wehrlos.

Wann ist die Zahnarztrechnung zu hoch?

Zahnärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Das klingt erstmal fair und geregelt – doch darin steckt mehr Spielraum, als viele denken. Die meisten Leistungen dürfen nämlich mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz abgerechnet werden. Und genau hier liegt der Hund begraben: Zwei Zahnärzte, dieselbe Behandlung – aber ganz unterschiedliche Preise. Klingt verrückt? Ist aber Alltag.

Ein Beispiel: Eine Zahnsteinentfernung kostet nach GOZ 10,72 Euro beim einfachen Satz. Wählt die Praxis den 2,3-fachen Satz, werden schnell über 24 Euro fällig – für denselben Eingriff! Solche Unterschiede finden sich auf vielen Rechnungen. Klar, manchmal ist ein höherer Satz gerechtfertigt, z. B. bei komplizierten Fällen oder besonderen Materialien. Aber eben nicht immer.

Diese Posten kannst du anfechten

Nicht jede Rechnung ist heilig. Es gibt typische Punkte, die regelmäßig in Foren, bei Verbraucherschützern und selbst bei Krankenkassen für Stirnrunzeln sorgen. Dazu gehören:

  • Unklare Leistungsbeschreibungen – „Beratung“ oder „individuelle Prophylaxe“ klingt nett, sagt aber wenig.
  • Mehrfachberechnungen – Wenn dieselbe Leistung unter verschiedenen Ziffern abgerechnet wird.
  • Unnötige oder nicht durchgeführte Leistungen – Klassiker: eine professionelle Zahnreinigung, die nie stattfand, aber verrechnet wurde.
  • Leistungen, die die Kasse bereits bezahlt hat – Hier kassiert die Praxis doppelt – und du zahlst drauf.

Ein Fall aus dem Netz: Eine Nutzerin berichtete von einer Rechnung über 150 Euro für eine „ästhetische Beratung“ – obwohl sie nur zur Kontrolle da war. Auf Nachfrage zeigte sich: Die Praxis hatte irrtümlich eine falsche Ziffer angesetzt. Rückzahlung? Gab’s, nachdem sie höflich, aber bestimmt Einspruch eingelegt hatte.

Was du tun kannst – ohne gleich die Zahnarztpraxis zu verklagen 😬

Atme erstmal durch. Der erste Schritt ist, die Rechnung zu prüfen – und zwar ganz in Ruhe. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung an, falls nur Pauschalen oder Sammelbegriffe aufgelistet sind. Du hast ein Recht auf Transparenz. Und wenn du Zweifel hast: Frag nach. Eine seriöse Praxis wird dir alles erklären.

Hilfreich ist es auch, sich eine zweite Meinung einzuholen – zum Beispiel bei der Zahnärztekammer, deiner Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale. Viele bieten eine kostenlose Rechnungskontrolle an.

Wenn sich dabei Unstimmigkeiten zeigen, kannst du schriftlich Widerspruch einlegen. Bleib dabei sachlich, höflich und bitte um Stellungnahme. In den meisten Fällen lässt sich das Problem auf diesem Weg klären – ganz ohne Drama.

Und wenn wirklich gar nichts hilft? Dann kannst du den Schlichtungsausschuss der Zahnärztekammer einschalten. Der prüft neutral – und oft auch sehr gründlich.

Zahnarztrechnung zu hoch? Diese Rechte hast du

Viele wissen nicht: Du musst eine Rechnung nicht sofort bezahlen, wenn sie fehlerhaft ist. Ein berechtigter Widerspruch hemmt die Zahlungsfrist. Wichtig ist nur: Reagiere schnell, idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.

Noch ein Tipp: Wenn du privat versichert bist oder eine Zahnzusatzversicherung hast, kann es helfen, die Rechnung vor Einreichen prüfen zu lassen. Denn selbst die Versicherungen lehnen oft Posten ab, wenn sie nicht korrekt oder überteuert sind. Lieber vorher klären, als später auf den Kosten sitzen bleiben.

Woran du faire Zahnärzte erkennst

Natürlich gibt’s auch viele Zahnärzte, die korrekt abrechnen – und sich Zeit für Erklärungen nehmen. Ein gutes Zeichen ist zum Beispiel, wenn du vor der Behandlung einen Kostenplan bekommst oder der Arzt offen über Alternativen spricht. Auch der Hinweis auf IGeL-Leistungen (also rein private Extras) sollte klar und transparent erfolgen – ohne Druck oder Angsttaktik.

Kleiner Realitätscheck: „Das übernimmt aber Ihre Kasse nicht…“ ist kein Grund, dir gleich die Luxusversion aufzuschwatzen. Du hast immer die Wahl. Lass dir nicht einreden, dass teuer automatisch besser ist.

Fazit: Mund auf – nicht nur beim Zahnarzt!

Wenn dir eine Zahnarztrechnung zu hoch vorkommt, dann ist es völlig okay, kritisch nachzufragen. Du bist nicht lästig oder „der schwierige Patient“, sondern einfach jemand, der für sein Geld eine faire Leistung erwartet. Und das ist dein gutes Recht – mit oder ohne Betäubungsspritze 😉.

Gerade bei wiederkehrenden Leistungen wie Zahnreinigung oder kleinen Füllungen lohnt sich ein Preisvergleich. Manche Praxen rechnen einfach sportlicher ab als andere. Und manchmal hilft es schon, wenn man merkt: „Aha, da hat jemand mitgedacht.“

Denn klar – Zähne sind wichtig. Aber sie sollen dir nicht das Konto ziehen wie ein schiefer Weisheitszahn. Also: Augen auf bei der Zahnarztrechnung. Und im Zweifel – lieber einmal zu viel nachgefragt als zu viel bezahlt.

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